Ausgangslage
Das FWP vereint auch andere Interessensbereiche wie Land- und Almwirtschaft, Tourismus, Ökologie oder Raumordnung, insoweit diese Bereiche dem Erhalt und der Verbesserung der Schutzwirkung des Waldes (Fokus: Objektschutzwald) im Projektgebiet dienen und diese nicht durch andere gesetzliche Bestimmungen geregelt sind.
Grundlage für die Ausarbeitung von FWP ist insbesondere das Landeskonzept zur Verbesserung der Schutzwirkung des Waldes. Die darin festgelegten Dringlichkeiten sind in der Form zu beachten, dass bundesweit die vordringlichsten Flächen (Dringlichkeitsstufe 3) prioritär behandelt werden.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV), den Landesforstdiensten (LFD), den Forstabteilungen bzw. -referaten, sowie den Interessenten, unter Einbindung anderer Raumnutzerinnen und Raumnutzer, der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist dabei erforderlich.
Finanzierung
Flächenwirtschaftliche Projekte haben in der Regel einen Ausführungszeitraum von 30 Jahren. Die Rechtmäßigkeit beruht im Auftrag nach dem Bundeshaushaltsgesetz (Katastrophenfonds) und deren Abwicklung durch § 9 Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) 1985. Die Investitionen im Objektschutzwald werden von Seiten des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (WLV) gemeinsam mit den zuständigen Landesforstdiensten umgesetzt.
Das Gesamtinvestitionsvolumen der WLV in Flächenwirtschaftlichen Projekten liegt jährlich bei rund 15 Mio. Euro.
Darstellung der aktiven Länder- und WLV Projekte
Mit Stand 2. Quartal 2022 werden derzeit in 124 aktiven FWP der Landesforstdienste und 127 aktiven FWP der WLV gezielte Maßnahmen umgesetzt. In den Länder-FWP liegt der Schwerpunkt in der Umsetzung von forstlich-biologischen Maßnahmen. In WLV-FWP wird zusätzlich explizit das Naturgefahrenmanagement durch Kombination von forstlich-biologischen und technischen Maßnahmen forciert.
Ausblick
Auf Grundlage der Einschätzung der WLV und der Landesforstdienste, gibt es circa 300.000 Hektar Objektschutzwald mit dringendem Sanierungsbedarf.
Mit dem im Jahr 2019 vom ehemaligen BMLRT initiierten Aktionsprogramm „Wald schützt uns!“ soll unter anderem eine Priorisierung von Interventions- und Maßnahmenflächen (Meilenstein 2023) vorgenommen werden. Dabei spielen in Zukunft Flächenwirtschaftliche Projekte eine entscheidende Rolle in der Prävention vor zahlreichen Herausforderungen im Österreichischen Schutzwald.