Grundlage für die Ausarbeitung Flächenwirtschaftlicher Projekte ist neben der Interessensbekundung von Gemeinden oder Schutzwaldbewirtschaftung insbesondere das Landeskonzept zur Verbesserung der Schutzwirkung des Waldes. Die darin festgelegten Dringlichkeiten sind in der Form zu beachten, dass bundesweit die vordringlichsten Flächen mit der Dringlichkeitsstufe 3 Priorität genießen.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, den Landesforstdiensten und den Forstabteilungen bzw. -referaten, sowie den Interessenten, unter Einbindung anderer RaumnutzerInnen, der betroffenen BürgerInnen und GrundeigentümerInnen ist dabei erforderlich.
Zielkonflikte - Belastungsgrenzen - Lösungsansätze: Wald und Wild - Gedanken aus der Sicht der Wildbach- und Lawinenverbauung
Flächenwirtschaftliche Projekte sollen zukünftig jagdbetriebliche Maßnahmen als integralen Bestandteil umfassen und im erforderlichen Ausmaß auch in diese investieren. Dazu zählt die gesamte Bandbreite der Maßnahmen, von dem Betrieb der Monitoring-Maßnahmen für Wildstand und Wildschäden, über die Erstellung von Konzepten für Wildtiermanagement und jagdbetrieblichen Maßnahmen im Sinne der Schutzziele bis hin zur Schaffung von jagdwirtschaftlicher Infrastruktur mit Personal, Wegenetz, Jagdausübung, und Verlegung von Fütterungen. In den FWP-Bedingungen werden schon jetzt Jagdvereinbarungen zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern und Jagdpachtenden zur Forcierung der Naturverjüngung, wenn notwendig Schwerpunktbejagung, Monitoring/Weiserflächen und Bejagungskonzepte, eingefordert. Dadurch soll die Kooperation zwischen Forst und Jagd im Rahmen des Projekts gestärkt bzw. integriert werden. Selbstverständlich sind bei Nichterreichung der Schutzziele bzw. bei fehlendem Erfolg der jagdwirtschaftlichen Maßnahmen für die nachhaltige Sicherung der Schutzwälder auch massive Einschnitte mitzudenken, bis hin zur Nutzung aller rechtlichen Instrumente und Sanktionen. Die Einstellung der Projekte ist nur mehr die „ultima ratio“, da dieser Schritt dem Ziel nachhaltiger Schutzwälder letztendlich nicht nützt.
Praxisbeispiel: Flächenwirtschaftliches Projekt Kalsertal
Am 29. und 30. Oktober 2018 verursachte das Sturmtief „Vaia" in Osttirol enorme Waldschäden. Anlass zur Ausarbeitung des Flächenwirtschaftlichen Projektes (FWP) der Wildbach- und Lawinenverbauung sind erhebliche Windwurfflächen auf 425 ha im Kalsertal. Diesbezüglich wurde ein Projekt für Schutzmaßnahmen im Bereich der Windwurfflächen beantragt, um den Schutz des darunterliegenden Dauersiedlungsraumes sowie der Kalser Straße L26 vor gravitativen Naturgefahren gewährleisten zu können. Das FWP wurde im Februar 2019 zwischen Gemeinde, Land, Wildbach- und Lawinenverbauung und Begünstigten ausverhandelt und erste Sofortmaßnahmen folgten unverzüglich. Die Planung und Umsetzung von Schutzwald- und technischen Maßnahmen erfolgt kooperativ, schnell und mit möglichst wenig Bürokratie. Die Finanzierung wird von Bund (Katastrophenfonds), Land und Gemeinde gestellt.