Woche des Schutzwaldes: Regionale Aktivitäten in der Zeit von 8. bis 12. Mai 2023

Aufgrund der enormen Bedeutung des Schutzwaldes in Österreich hat das BML die „Woche des Schutzwaldes“ ins Leben gerufen. Von 8. bis 12. Mai 2023 werden regionale Aktivitäten abgehalten, die von den Landesforstdiensten und dem Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung fachlich begleitet und unterstützt werden. Als Leuchtturmveranstaltung findet die Bundesschutzwaldplattform von 11. bis 12. Mai am WALDCAMPUS Traunkirchen statt.

Schutzwald in Österreich

Österreich gehört mit einem Gebirgsanteil von zwei Drittel der Staatsfläche zu den gebirgigsten Ländern Europas. In der alpin geprägten Landschaft sind Schutzwälder von besonderer Bedeutung für die Sicherung des menschlichen Lebens- und Wirtschaftsraumes. Rund 42 % der österreichischen Waldfläche besteht aus Wäldern mit Schutzfunktion, das entspricht rund 1,6 Millionen Hektar. Jede vierte in Österreich lebende Person profitiert direkt von den Schutzwirkungen des Waldes und ohne diese Schutzfunktion könnten knapp 50 % des Lebens- und Wirtschaftsraumes des Landes nicht genutzt werden.

In Österreich beschreibt und definiert das Forstgesetz die Schutzfunktionen des Waldes. Dabei unterscheidet es unter dem Überbegriff „Schutzwald“ zwischen Standortschutzwald, Objektschutzwald und Bannwald.

  • Standortschutzwälder sind Wälder, deren Standort durch die abtragenden Kräfte von Wind, Wasser oder Schwerkraft gefährdet ist. Sie erfordern eine besondere Behandlung zum Schutz des Bodens und des Bewuchses sowie zur Sicherung der Wiederbewaldung.
  • Objektschutzwälder sind Wälder, die Menschen, Siedlungen, Infrastrukturanlagen oder kultivierten Boden vor Elementargefahren und schädigenden Umwelteinflüssen schützen. Sie halten unter anderem Lawinen und Steine auf, vermeiden Rutschungen und speichern abfließendes Niederschlagswasser. Sie erfordern eine besondere Behandlung um ihre Schutzwirkung sicherzustellen.
  • Bannwälder sind mit Bescheid definierte Objektschutzwälder zur direkten Abwehr bestimmter Gefahren. Die Bannlegung bedeutet, dass erforderliche Maßnahmen und Unterlassungen von der Forstbehörde vorgeschrieben werden. Falls dadurch finanzielle Nachteile entstehen, haben Waldeigentümer Anspruch auf Entschädigung.

Herausforderungen und Maßnahmen

Ein stabiler Schutzwald, der seine Wirkung erfüllen kann, ist allerdings keine Selbstverständlichkeit: Strukturelle Überalterung und fehlende Verjüngungveränderte gesellschaftliche Nutzungsansprüche an den Wald, lokal erhöhter Wildeinfluss und die Auswirkungen des Klimawandels belasten sein ökologisches Gleichgewicht stark und vermindern seine Funktionalität zum Objekt- und Standortschutz.

Aufgrund der Vielzahl an Herausforderungen für den Schutzwald arbeitet das BML gemeinsam mit allen relevanten Akteuren für klimafitte und stabile Wälder, die nachhaltig vor Naturgefahren schützen, wirtschaftlich attraktiv gepflegt und von der Gesellschaft anerkannt werden. 2019 wurde das Aktionsprogramm "Wald schützt uns!" beschlossen. Damit wurden 35 Meilensteine gesetzt, welche den Schutzwald stabiler und klimafit machen und auch der Öffentlichkeit näherbringen.

2022 wurden mit Bundesmittel aus dem Katastrophenfonds rund 15 Millionen Euro im Schutzwald durch Flächenwirtschaftliche Projekte – mit Fokus im Objektschutzwald – investiert. 

Veröffentlicht am 08.05.2023

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