Leuchtturm: Schutzwald einfach verwalten und gestalten

Im Zusammenhang mit dem Schutzwald gibt es komplexe Rechtsnormen und Behördenverfahren. Auflagen und Einschränkungen bei der Bewirtschaftung und bei verschiedenen Nutzungen stellen die Schutzwirkung sicher. Die langfristige Erhaltung der Schutzfunktion der österreichischen Wälder hat höchste Priorität. Ziel ist es, für alle Akteure im Schutzwald eine regionale Anlaufstelle für Beratung mit Verfahrenskonzentration anzubieten.

Die Meilensteine und deren Umsetzungsjahr (in Klammer) in diesem Leuchtturm:

Informationsseiten über den Schutzwald im Internet sind eingerichtet (2020)

Die Schutzwaldhomepage www.schutzwald.at ist am 16. März 2020 in Betrieb gegangen. Sie informiert umfassend über den Schutzwald in Österreich und bündelt das vorhandene Wissen. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, Expertinnen und Experten sowie die interessierte Öffentlichkeit finden Artikel und Verlinkungen zu den vielseitigen Themen, wie zum Beispiel Klimaanpassung, Waldbau, Karten und Forschung. Außerdem werden das Aktionsprogramm Schutzwald und der Umsetzungsstand präsentiert. Die zuständige Fachabteilung des BML Abteilung III/4 - Wildbach und Lawinenverbauung und Schutzwaldpolitik plant, gemeinsam mit den Schutzwaldzentrumkooperationspartnern (BFW, ÖBf AG, BOKU), laufend aktuelle Informationen und Wissen zum Thema Schutzwald zu publizieren. Nähere Informationen zu Naturgefahren finden sie hier.

Der digitale Schutzwaldplan ist online verfügbar (2020)

Ziel ist die Erstellung einer Karte der potentiellen Standort- und Objektschutzwälder in Österreich. Diese soll zur Erhöhung der Rechtssicherheit, als Serviceinstrument sowie als Basis für die Kommunikation und Planung (Schutzwaldmapping) beitragen. Der digitale Schutzwaldplan hängt eng mit dem Meilenstein "bundesweite Geodaten" zusammen. Im 2. Quartal 2020 soll eine zwischen Ländern und Bund abgestimmte Karte auf der Schutzwaldhomepage publiziert werden.

Verwaltungsorganisation zur Schaffung eines „One-Stop-Shops Schutzwald" ist durchgeführt (2021)

In diesem Meilenstein soll ein „One-Stop-Shop" auf Ebene der Forstbehörden für gebündelte Zuständigkeiten und Konzentration von Verfahren installiert werden. Dabei sollen explizit die Rechtsmaterien von Forst-, Naturschutz-, Jagd- und Wasserrecht abgehandelt werden.

Vorschläge für die Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen und des Vollzugs für Schutzwälder in Anpassung an geänderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Ansprüche liegen vor und wurden legistisch umgesetzt (2023)

Um aktuellen, modernen, praxisbezogenen und geänderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ansprüchen im Schutzwald gerecht zu werden, sollen Rechtsgrundlagen - wie zum Beispiel für den Bannwald, Schutzwaldgenossenschaften und Wildruhezonen zum Schutz des Waldes - weiterentwickelt werden. Von den Stakeholdern wird ein entsprechendes Positionspapier mit der Notwendigkeit zu Verfahrenskonzentration und Serviceorientierung für Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer erstellt. Diese Darstellung des Handlungsbedarfes soll den politischen Entscheidungsträgern vorgelegt und abgestimmt werden. Damit wird ein einfaches Verwalten und Gestalten für die Schutzwaldpflege und Bewirtschaftung erzielt.