Naturereignisse wie Hochwässer, Lawinen oder Felsstürze treten seit der Entstehung der Alpen in Erscheinung. Erst die Anwesenheit des Menschen und seine wirtschaftlichen Interessen in den Alpentälern lassen ein Elementarereignis zum Risiko und zur Katastrophe werden.
„Katastrophen kennt allein der Mensch, wenn er sie überlebt. Die Natur kennt keine Katastrophen.“ – Max Frisch
Während im Mittelalter Naturkatastrophen als göttliche Fügung wahrgenommen wurden, entwickelte der Mensch ab dem frühen 19. Jahrhundert Techniken und Maßnahmen zur aktiven Gefahrenabwehr. Es begannen große Aufforstungen und in der Habsburg Monarchie wurde 1884 die Wildbach- und Lawinenverbauung nach französischem Vorbild ins Leben gerufen.
Weitere Meilensteine auf dem Weg zum staatlichen Naturgefahren-Management waren in den 1850er Jahren die Gründung der Geologischen Reichsanstalt und des Meteorologischen und geophysikalischen Dienstes. Diese Einrichtungen und ihre Nachfolgerinnen widmen sich bis heute der Beobachtungen extremer Naturereignisse und der damit verbundenen Gefahren.
Der Schutz vor alpinen Naturgefahren entwickelte sich schrittweise zur staatlichen Aufgabe. Die bedrohliche Entwaldung der österreichischen Gebirgsregionen infolge der Ausbeutung der Schutzwälder für Bergbau- und Industriezwecke erforderte das Einschreiten der öffentlichen Hand. In der Folge wurden Wälder, die den Siedlungsraum vor Muren und Lawinen schützten, in Bann gelegt und die Nutzung unter staatliche Aufsicht gestellt.
Im 20. Jahrhundert entwickelte sich in Österreich sukzessive ein umfassendes System des Naturgefahren- Managements, welches alle Naturgefahrenarten und alle Sektoren der Vorsorge und Bewältigung von Katastrophen umfasst. Durch die enge Kooperation zahlreicher Institutionen wie der Wildbach- und Lawinenverbauung als eine Dienststelle des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, der Forstdienste der Länder, das Bundesamt für Wasserwirtschaft (Wasserbau), der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, örtlicher Feuerwehren und Zivilschutzbehörden und die Umsetzung umfangreicher Schutzmaßnahmen konnte schließlich ein hohes Maß an Sicherheit für den menschlichen Lebensraum erreicht werden.
Durch die wirtschaftliche Entwicklung nach dem 2. Weltkrieg hat sich jedoch die menschliche Raumnutzung deutlich ausgedehnt, sodass die Verletzlichkeit durch Naturkatastrophen heute immer noch vielerorts gegeben ist.
Die Sorge um die Grenzen der technischen Machbarkeit und die Folgen des globalen Wandels leitete gegen Ende des 20. Jahrhunderts eine neue Entwicklungsphase ein. Bei der Raumnutzung durch den Menschen, werden drohende Gefahren vermehrt berücksichtigt und Anpassungsstrategien entwickelt. Dafür stellen in Österreich die Raumplanung und insbesondere die Gefahrenzonenpläne wichtige Instrumente für die nachhaltige Entwicklung und Bebauung von Siedlungsräumen dar.
Zudem ist die Bewusstseinsbildung und Kommunikation, dass Naturgefahren ein Bestandteil des Lebens- und Naturraums darstellen, eine wichtige Aufgabe der Behörden in Österreich. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Allerdings kann man das Naturgefahrenrisiko durch Schutzwaldbewirtschaftung, technische Schutzbauten, Raumordnung und Maßnahmen im persönlichen Bereich deutlich verringern.