Richtlinie über die bundesweit einheitliche Erstellung und Darstellung des Waldentwicklungsplan

Österreich ist eines der waldreichsten Länder Europas. Nach den Erhebungen der österreichischen Waldinventur beträgt der Waldanteil rund 48 % - das sind cirka vier Millionen Hektar. Die forstliche Raumplanung, deren Aufgabe auch die Darstellung und die vorrausschauende Planung der Waldgebiete ist, hat das Ziel, die Waldwirkungen bestmöglich zur Geltung zu bringen und sicher zu stellen.

Waldentwicklungsplan Richtlinie im Überblick

Die gegenständliche Richtlinie regelt auf Basis der relevanten forstgesetzlichen Bestimmungen die bundesweit einheitliche Erstellung, die Form, Ausgestaltung und Darstellung des Waldentwicklungsplanes (im Folgenden WEP genannt). Basierend auf der Richtlinienfassung aus 2012 wurde sie unter Federführung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Referentinnen und Referenten für forstliche Raumplanung der Bundesländer und fachlich involvierten, erfahrenen Projektpartnern erstellt. Eingeflossen sind relevante Vorschläge aus mehreren Arbeitstreffen, aus den laufende Erfahrungen im Zuge der Erstellung und Anwendung des WEP durch zuständige Behörden, Planerinnen und Planer und aus aktuell laufenden Planungsprozessen, bei denen zu einzelnen Waldfunktionen detailliertere, über den WEP hinausgehende, Aussagen getroffen wurden.

Hauptziele

Hauptziele der Richtlinienanpassung sind die Stärkung der geforderten Objektivität der Funktionsbewertung, der Bundeseinheitlichkeit sowie der Anwenderfreundlichkeit und Aktualität der Waldentwicklungsplanung, und zwar unter bestmöglicher Nutzung der erweiterten technischen Möglichkeiten im Bereich Datenmanagement sowie Informationsbereitstellung. Unter der Waldentwicklungsplan-Website können Informationen und Planungsergebnisse der Waldentwicklungsplanung bei Bedarf einfach abgefragt werden; es lässt sich auf diesem Wege „per Knopfdruck“ ein Einblick zum Status quo und zur Entwicklung der Wälder des jeweiligen Bezirkes, Bundeslandes und für ganz Österreich abrufen. Der Waldentwicklungsplan ist auch für mobile internetfähige Endgeräte als APP verfügbar.

Veröffentlicht am 25.11.2021

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